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25 - January - 2011

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
www.tuning-fork.info ; Inhaber: Robert Lahmer
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages sowie für die vorvertraglichen Vertragsbeziehungen der Parteien. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers hat und den Auftrag vorbehaltlos annimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande, außerdem dadurch, dass der Auftragnehmer mit der vertragsmäßigen Leistungserbringung beginnt. Der Auftragnehmer kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte vor. Unterlagen und Dateien, insbesondere mit Bildern, Skizzen, web-sites aller Art, dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder genutzt, auf einem Server gespeichert, vervielfältigt noch dritten Personen öffentlich zugänglich gemacht werden. Unterlagen in print - Form sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Dateien jeglicher Art und jeglichen Inhalts, die vom Auftragnehmer stammen, sind nachhaltig zu löschen.
 
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Lieferung und Abnahme durch den Auftraggeber sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Ratenzahlungen werden nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien akzeptiert.  Zahlungen durch Scheck werden nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer akzeptiert.
(3) Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt sind oder vom Auftragnehmer anerkannt wurden.
(4) Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber für vertragsmäßig erbrachte, in sich geschlossene Teile seiner Leistungen Abschlagszahlungen verlangen.
§ 4 Verjährung eigener Ansprüche
Die eigenen Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung verjähren abweichend von
§ 195 BGB in vier Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
 
§ 5 Abnahme
 
(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, wann die vertragsgegenständliche Leistung fertig gestellt ist und vom Auftraggeber abgenommen werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Leistung binnen einer Woche nach Erhalt der Fertigstellungsnachricht abzunehmen.
 
(2) Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe, Skizzen oder sonstige Materialien zur Ansicht übermittelt, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber ebenfalls binnen einer Woche zu informieren, ob die vorgelegten Entwürfe akzeptiert werden. Im Falle der Ablehnung gilt oben § 2 Abs. 2.
 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Rechte Dritter
 
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Vertragsbeginn alle für die Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass die von ihm übermittelten Informationen und Daten nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. 
 

§ 7 Urheberrechte
 
(1) Alle Entwürfe sowie die endgültige vertragsgegenständliche Leistung sind urheberrechtlich geschützt. Inhaber dieser Urheberrechte ist der Auftragnehmer. Die vom Auftragnehmer verwendeten Unterlagen gemäß § 6 begründen keine Miturheberschaft des Auftraggebers.
 
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle vom Auftragnehmer angebrachten Urhebervermerke unverändert zu übernehmen.
 
(3) Der Umfang der Nutzungs- und Verwertungsrechte wird individuell vereinbart. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung stehen dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte für den zwischen den Parteien vereinbarten Zweck (im Regelfall: Nutzung im Internet) zu. Jede weitergehende Nutzung oder Verwertung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
 

§ 8 Nutzungsuntersagung
(1) Gerät der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit der Zahlung seiner Lizenzgebühr, der Zahlung der vereinbarten Vergütung oder mit sonstigen Zahlungen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen herauszuverlangen. Er ist weiter berechtigt, nach Fristsetzung und Verzug die Löschung der für den Auftraggeber hergestellten Internetseiten oder sonstige Dateien bis zur vollständigen Zahlung zu verlangen und soweit technisch möglich, selbst durchzuführen.
(2) Abs. 1 gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber mit anderen Zahlungen aus dem zwischen ihm und dem Auftraggeber bestehenden sonstigen Vertragsverhältnissen in Verzug gerät oder in sonstiger, erheblicher Weise gegen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien  verstößt. Ein solcher Verstoß liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber die überlassenen Werke des Auftragnehmers in nicht vereinbarter Weise nutzt.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
 
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen gegenüber Dritten geheim zu halten. Dies gilt auch für die Mitarbeiter der Parteien. Eine anderweitige Regelung ist von den Parteien vorher schriftlich zu vereinbaren.
 
§ 10 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel müssen bis spätestens zwei Wochen nach Lieferung der vertragsgegenständlichen Leistung oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
(2) Für etwaige Mängel leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
(3) Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, das geschuldete Entgelt zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie endgültig fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine entsprechende Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
 
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, von Kardinalpflichten sowie für Verzugsschäden. Insoweit haftet der Auftragnehmer für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 S. 1 bis S. 3 gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 
 

§ 12 Datenschutz
 
(1) Der Auftragnehmer speichert und nutzt die Daten des Auftraggebers für die Auftragsabwicklung sowie zur Pflege der weiteren Kundenbeziehung. Nach Auftragsbeendigung steht dem Auftraggeber das Recht zu, vom Auftragnehmer zu verlangen, seine Daten zu löschen.
 
(2) Durch die Verbindung eines Computernetzwerkes zum Internet besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Daten durch unberechtigte Dritte. Nach derzeitigem Stand der Technik ist es nicht möglich, widerrechtliche Vervielfältigungen der vertragsgegenständlichen Leistungen gänzlich zu verhindern.
 

§ 13 Gerichtsstand
 
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
 
§ 14 Anwendbares Recht
 
Es gilt stets das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

Stockach-Wahlwies, April 2010